Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Deutschmann Computer- & Netzwerktechnik – kurz „DeuCoNet“,
in persona Dennis Deutschmann, Bergkamen
§ 1 Geltung der Geschäftsbedingungen
1. DeuCoNet erbringt ihre Dienste, Lieferungen, Leistungen
und Angebote ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen
des Käufers/Bestellers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts-
bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von DeuCoNet schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Angebot und Vertragsschluß
1. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von DeuCoNet. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
§3 Sonderregelungen für Warenlieferungen und EDV-Serviceleistungen
I Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Käufer hat DeuCoNet etwaige Mängel der Lieferung unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich mitzuteilen. Auf das kaufmännische Rügerecht gemäß §§ 377, 378 HGB wird ausdrücklich hingewiesen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind DeuCoNet unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
II Gefahrübergang
1. Bei Versendung geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an die transportausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von DeuCoNet unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
2. In den übrigen Fällen geht die Gefahr bei Übergabe auf den Käufer über.
III Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware Eigentum von DeuCoNet.
2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von DeuCoNet hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere
Zahlungsverzug – ist DeuCoNet berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt, soweit nicht ein Teilzahlungsgeschäft gem. § 501 BGB
vorliegt, kein Rücktritt vom Vertrag.
IV Gewährleistung
1. DeuCoNet leistet auf gelieferte Hardware und Software eine Gewährleistung von 1 Jahr bei Neuwaren gegenüber Unternehmern sowie 2 Jahren gegenüber privaten Verbrauchern gem § 474 BGB. Bei Gebrauchtwaren ist die Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, gegenüber privaten Verbrauchern auf ein Jahr beschränkt.
2. Zeigt sich während der Gewährleistungsfrist ein Mangel, ist DeuCoNet zur Nacherfüllung gem § 437 BGB berechtigt. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch hinsichtlich desselben Mangels als fehlgeschlagen. DeuCoNet trägt bei festgestellten Mängeln die Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.
3. Nach erfolglosem zweiten Nachbesserungsversuch gelten die gesetzlichen Regelungen.
4. MB&T kann die Nachbesserung ablehnen, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist und wird in diesem Fall den Vertrag rückabwickeln.
5. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig und mit EUR 65.– pauschal zu vergüten. Im Falle anschließender Auftragserteilung wird der für den Kostenvoranschlag entrichtete Betrag angerechnet.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1. Liefer- und Installationstermine bedürfen in jedem Fall schriftlicher Bestätigung.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die für DeuCoNet ohne Einfluß sind, insbesondere von Unterlieferanten verursacht werden, hat DeuCoNet nicht zu vertreten – auch wenn sie ansonsten schriftlich bestätigt wurden.
3. DeuCoNet ist berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, wenn ihr die Leistung innerhalb von 2 Wochen nach vereinbarter Leistungszeit durch Nichtleistung einer Fremdfirma nicht möglich ist. DeuCoNet verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn eine Leistungsverzögerung seitens eines Vorlieferanten oder einer Fremdfirma mitgeteilt wird.
4. In jedem Falle ist DeuCoNet zu Teilleistungen berechtigt; es sei denn, der Besteller weist nach, daß die Teilleistung für ihn ohne Interesse ist.
§ 5 Zahlungen, Fälligkeiten und Skontoabzüge
1. Soweit nicht anderes vereinbart, sind die Rechnungen von DeuCoNet innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. DeuCoNet ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers/Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der er-
folgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist DeuCoNet berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn DeuCoNet über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
- 6 Zahlungsverzug
- Zahlungsverzug tritt gem. § 286 BGB 30 Tage nach Rechnungsstellung und Empfang der Leistung ein.
2. Bei Zahlungsverzug ist DeuCoNet berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8 % (bei Geschäftskunden) b.z.w. 5 % (bei privaten Endverbrauchern) über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank gem § 288 BGB zu berechnen, es sei denn, daß DeuCoNet eine höhere Zinslast nachweist.
3. DeuCoNet hält sich bei Zahlungsverzug die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche vor.
4. Im Falle von Internetdienstleistungen ist DeuCoNet berechtigt, die Erfüllung dieses Vertrages einzustellen und den Zugang des Teilnehmers zum Dienst zu sperren. Der Teilnehmer bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Gebühren zu zahlen.
5. Alternativ ist DeuCoNet nach Fristsetzung mit entsprechender Androhung berechtigt, dieses Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und die Berechtigung des Teilnehmers zum Zugang und zur Nutzung des Dienstes zu beenden. Schadenersatzansprüchebleiben in diesem Fall vorbehalten.§7 Abtretung
1. Sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen DeuCoNet stehen nur dem Besteller zu und sind nicht abtretbar.
2. Die Abtretung von Erfüllungsansprüchen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Bestätigung von DeuCoNet. § 354 a HGB beibt unberührt.
3. Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen eine Forderung von DeuCoNet aufrechnen.
4. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur bei unstreitigen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.§ 8 Schadenersatz/Haftungsbeschränkung
1. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß oder unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen DeuCoNet als auch deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur soweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko solcher Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluß
vorhersehbaren Schaden beschränkt.
2. Sofern DeuCoNet Arbeiten an einem bestehenden System durchführt, verpflichtet sich der Kunde, vor Einsatz eines Technikers oder Beauftragten der DeuCoNet eine ordnungsgemäße Datensicherung im eigenen Hause durchzuführen. Eine Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit nicht der Nachweis über grob fahrlässiges Handeln von DeuCoNet seitens des Kunden erbracht wird.§ 9 Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, daß im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und an Dritte übermittelt werden, soweit nicht durch die Übermittlung offenkundige Interessen des Teilnehmers verletzt werden.§ 10 Schlußbestimmungen
1. Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
2. Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen ist ausschließlich Bergkamen.
4. Soweit der Vertragspartner Kaufmann i..Sd. HGB ist, gilt in allen Fällen – ungeachtet des Wertes für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten – die Zuständigkeit des Amtsgericht Kamen als vereinbart.
5. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die
Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.